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Ersatzunterkunft erst ab 25% Minderung!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Reisender zur Selbsthilfe gegriffen und sich eine Ersatzunterkunft besorgt, so sind die Kosten hierfür nur dann zu erstatten, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt war. Von einer erheblichen Beeinträchtigung

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Jens Kotzur, Neuburg
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