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Ersatzunterkunft erst ab 25% Minderung!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Reisender zur Selbsthilfe gegriffen und sich eine Ersatzunterkunft besorgt, so sind die Kosten hierfür nur dann zu erstatten, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt war. Von einer erheblichen Beeinträchtigung

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Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

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Frage war nach Kindesunterhalt. Diese spezielle Frage meinerseits wurde ausreichend und schnell beantwortet. Preis-Leistung war sehr gut.

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