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Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Reisender zur Selbsthilfe gegriffen und sich eine Ersatzunterkunft besorgt, so sind die Kosten hierfür nur dann zu erstatten, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt war. Von einer erheblichen Beeinträchtigung
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Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...
Andrea Leibfritz , Burladingen
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