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Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Reisender zur Selbsthilfe gegriffen und sich eine Ersatzunterkunft besorgt, so sind die Kosten hierfür nur dann zu erstatten, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt war. Von einer erheblichen Beeinträchtigung

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LG Duisburg, 20.12.2007 - Az: 12 S 92/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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