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Bei zentraler Lage ist mit Verkehrslärm zu rechnen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Reisende, die ein Hotel in zentraler Lage in Dubai buchen, müssen mit einer turbulenten und verkehrsreichen Umgebung rechnen. Daher wurde eine entsprechende Klage auf Schadenersatz wegen Geräuschbelästigungen im Hotel (Zentrum von Dubai nahe des Clocktowers) abgewiesen.


AG Köln, 28.12.2006 - Az: 133 C 428/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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