Reisende, die ein Hotel in zentraler Lage in Dubai buchen, müssen mit einer turbulenten und verkehrsreichen Umgebung rechnen. Daher wurde eine entsprechende Klage auf Schadenersatz wegen Geräuschbelästigungen im Hotel (Zentrum von Dubai nahe des Clocktowers) abgewiesen.
AG Köln, 28.12.2006 - Az: 133 C 428/05
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