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Skiaufenthalt ohne Schnee

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wirbt ein Reiseveranstalter mit sicheren Wintersportverhältnissen, so kann der Reisende bei völligem Schneemangel eine Erstattung von 25% des Reisepreises erhalten.

Denn in einem solchen Fall handelt es sich um eine fehlende wesentliche Eigenschaft, die vom Veranstalter zugesichert wurde. Wird diese nicht eingehalten, kann der Reisende mindern.


AG München, 13.07.1989 - Az: 161 C 10590/89

ECLI:DE:AGMUENC:1989:0713.161C10590.89.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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