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Skiaufenthalt ohne Schnee
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wirbt ein
Reiseveranstalter mit sicheren Wintersportverhältnissen, so kann der Reisende bei völligem Schneemangel eine Erstattung von 25% des Reisepreises erhalten.
Denn in einem solchen Fall handelt es sich um eine fehlende wesentliche Eigenschaft, die vom Veranstalter zugesichert wurde. Wird diese nicht eingehalten, kann der Reisende
mindern.
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Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
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Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...
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