Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 389.976 Anfragen

Mängel & Minderung - wenn alles schiefgeht

Reiserecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

1. Reisemängel, die in dem Anspruchsschreiben nach § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB nicht aufgeführt sind, sind im späteren Rechtsstreit unbeachtlich.

2. Ist ein Teil einer Ferienanlage und insbesondere seiner im Reiseprospekt aufgeführten Einrichtungen zur Freizeitgestaltung zu bestimmten Jahreszeiten geschlossen, also nicht ganzjährig geöffnet, muß darauf hingewiesen werden; andernfalls liegt ein Reisemangel vor.

3. Weist der Prospekt des Reiseveranstalters auf zahlreiche, auch unterschiedliche, Restaurants in der Ferienanlage hin, sind jedoch nur eines oder einzelne wenige geöffnet, liegt ein Reisemangel vor.

4. Kommt es immer wieder zu bestimmten Zeiten zu Wartezeiten bei der Essensausgabe, kann es einem Reisenden nach Treu und Glauben zumutbar sein, seine Tagesplanung anders zu organisieren oder von Alternativangeboten Gebrauch zu machen, wenn sich so Beeinträchtigungen einfach vermeiden lassen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.976 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...

Verifizierter Mandant