Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.981 Anfragen

Wenn die Klimaanlage nicht richtig kühlt, liegt ein Reisemangel vor

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind in einem Hotel in einem südlichen Reiseland (vorliegend: Mexiko) die Hotelzimmer mit einer Klimaanlage ausgestattet, so kann der Reisende davon ausgehen, dass eine angenehme Zimmertemperatur erreichbar ist.

Wird bei einer Außentemperatur von 40°C nur eine Zimmertemperatur von 30°C erreicht, so liegt ein Mangel vor, der zu einer Minderung des Reisepreises i.H.v. 10% berechtigt.


AG Köln, 13.08.1999 - Az: 136 C 55/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant