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Geld zurück, wenn Kurklinik in der Einflugschneise liegt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verschweigt der Betreiber einer Kurklinik in seiner Werbung, dass das Haus in der Einflugschneise eines Flughafens liegt, so kann das Geld zurückverlangt werden.
Im vorliegenden Fall wurde mit dem Text "friedlicher, vom Getriebe städtischen Lebens weitgehend unberührter Bereich, umschlossen von beweideten Hügeln, Wäldern und Feldern" geworben. Dass der Luftraum in der Einflugschneise lag, wurde in der Beschreibung "vergessen".


LG Paderborn - Az: 5 S 110/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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