Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.939 Anfragen

Geld zurück, wenn Kurklinik in der Einflugschneise liegt

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verschweigt der Betreiber einer Kurklinik in seiner Werbung, dass das Haus in der Einflugschneise eines Flughafens liegt, so kann das Geld zurückverlangt werden.
Im vorliegenden Fall wurde mit dem Text "friedlicher, vom Getriebe städtischen Lebens weitgehend unberührter Bereich, umschlossen von beweideten Hügeln, Wäldern und Feldern" geworben. Dass der Luftraum in der Einflugschneise lag, wurde in der Beschreibung "vergessen".


LG Paderborn - Az: 5 S 110/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant