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Geld zurück, wenn Kurklinik in der Einflugschneise liegt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verschweigt der Betreiber einer Kurklinik in seiner Werbung, dass das Haus in der Einflugschneise eines Flughafens liegt, so kann das Geld zurückverlangt werden.
Im vorliegenden Fall wurde mit dem Text "friedlicher, vom Getriebe städtischen Lebens weitgehend unberührter Bereich, umschlossen von beweideten Hügeln, Wäldern und Feldern" geworben. Dass der Luftraum in der Einflugschneise lag, wurde in der Beschreibung "vergessen".


LG Paderborn - Az: 5 S 110/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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