Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.402 Anfragen

Vulkanausbruch: Schadensersatzanspruch bei Rückreise mit dem Bus statt Flugzeug?

Reiserecht Lesezeit: ca. 11 Minuten

Im vorliegenden Fall war es dem Veranstalter aufgrund eines Vulkanausbruchs nicht möglich, die Rückreise einer Flugpauschalreise mit dem Flugzeug durchzuführen. Der Flugraum war nämlich gesperrt.

In einem solchen Fall ist es nicht zu beanstanden, dass die Rückreise mit dem Bus organisiert wurde.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz wegen verzögerter Rückbeförderung von Marokko nach O1, nachdem die Beklagte den Reisevertrag wegen höherer Gewalt gekündigt hatte, weil der Flugverkehr aufgrund der von Aschewolken ausgehenden Gefahren durch die Luftfahrtüberwachungsbehörden eingestellt worden war.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Schadensersatzanspruch wegen einer verzögerten Rückbeförderung von Marokko nach Deutschland. Es fehlt bereits an einer objektiven Pflichtverletzung.

Die Beklagte hat die Reise nach § 651 j Abs. 1 BGB wegen höherer Gewalt gekündigt, weil unstreitig wegen des Ausbruchs des isländischen Vulkans der Rückflug am 18. April 2010 von O2 nach O1 nicht stattfinden konnte. Zwar war die Beklagte dessen ungeachtet nach § 651 j Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 651 e Abs. 4 S. 1 BGB verpflichtet, die Reisenden und damit den Kläger so schnell wie möglich zurückzubefördern. Diese Pflicht hat sie aber entgegen der von dem Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vertretenen Auffassung nicht bereits deshalb objektiv verletzt, weil es ihr nicht gelungen ist, den Kläger wie vertraglich vorgesehen am 18. April 2010 nach O1 zurückzubefördern; zu einer Rückbeförderung am 18. April 2010 war sie aufgrund der berechtigten Kündigung wegen höherer Gewalt gerade nicht verpflichtet und aufgrund der unstreitigen Luftraumsperre auch nicht in der Lage.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Frankfurt, 05.08.2014 - Az: 16 U 16/14

ECLI:DE:OLGHE:2014:0805.16U19.14.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant