Ein Reisebüro, welches Agenturverträge mit einer Vielzahl von Reiseveranstaltern hat, und der vom Reisebüro bei der Auswahl beratene Kunde, schließen zumindest stillschweigend einen gesonderten Reisevermittlungsvertrag ab, der für das Reisebüro auch eine Haftung mit sich bringt.
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AG Montabaur, 19.02.2013 - Az: 5 C 293/12
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