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Verlorene Urlaubszeit - haftet das Reisebüro?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte eine Reisenden eine Dubai-Reise gebucht. Im Hotel war jedoch kein Zimmer frei und es stand kein Ersatzhotel zur Verfügung. Der Reisepreis wurde der Reisenden daher erstattet. Darüber hinaus verlangte die Reisende jedoch auch 2638,84 Euro als Schadensersatz für vergeudete Urlaubszeit vom Reisebüro. Die entsprechende Schadensersatzklage wurde abgewiesen. Da es sich nicht um eine Katalogreise, sondern um eine

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
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Andreas Thiel, Waldbronn