Im vorliegenden Fall hatte eine Reisenden eine Dubai-Reise gebucht. Im Hotel war jedoch kein Zimmer frei und es stand kein Ersatzhotel zur Verfügung. Der Reisepreis wurde der Reisenden daher erstattet. Darüber hinaus verlangte die Reisende jedoch auch 2638,84 Euro als Schadensersatz für vergeudete Urlaubszeit vom Reisebüro. Die entsprechende Schadensersatzklage wurde abgewiesen. Da es sich nicht um eine Katalogreise, sondern um eine
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AG München, 10.12.2008 - Az: 264 C 13861/08
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