- Reiserecht
- Urteile
Unfall beim Ausflug - Veranstalter haftet nicht
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Weist ein Reiseveranstalter ausdrücklich darauf hin, daß Ausflüge während des Urlaubs von Partneragenturen durchgeführt werden und die Leistungen rechtlich als Fremdleistungen zu betrachten sind, so haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die auf einem solchen Ausflug entstanden sind (vorliegend: Verletzungen aufgrund eines auf einer Safari umgestürzten Jeeps).
Auch der Umstand, daß im Prospekt von "eigenen Safari-Jeeps" die Rede war und diese auch den Namen des Veranstalters als Aufschrift trugen, ändert hieran nichts.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 391.406 Beratungsanfragen
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!
Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.
Verifizierter Mandant