Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.442 Anfragen
Unfall beim Ausflug - Veranstalter haftet nicht
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Weist ein Reiseveranstalter ausdrücklich darauf hin, daß Ausflüge während des Urlaubs von Partneragenturen durchgeführt werden und die Leistungen rechtlich als Fremdleistungen zu betrachten sind, so haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die auf einem solchen Ausflug entstanden sind (vorliegend: Verletzungen aufgrund eines auf einer Safari umgestürzten Jeeps).
Auch der Umstand, daß im Prospekt von "eigenen Safari-Jeeps" die Rede war und diese auch den Namen des Veranstalters als Aufschrift trugen, ändert hieran nichts.
LG Frankfurt/Main, 17.06.2004 - Az: 2-19 O 516/03
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...