Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.779 Anfragen

Scheck für Reisemängel eingelöst – Vergleich angenommen?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Reiseveranstalter vom Reisenden geltend gemachte Mängel als unbegründet zurückgewiesen und gleichzeitig zur gütlichen Regelung einen Verrechnungsscheck über einen geringeren als den geforderten Betrag beigelegt, so ist das Einlösen des Schecks durch den Reisenden als konkludente Annahme des Vergleichsangebotes zu werten.

Ein anderes gilt nur, wenn sich der fehlende Wille das Angebot anzunehmen aus anderen Umständen ergibt (beispielsweise durch den eindeutigen Hinweis, der Scheck werde nur unter Vorbehalt eingelöst).


LG Kleve, 22.04.1998 - Az: 4 S 24/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld