- Reiserecht
- Urteile
Informationspflicht bei Änderung der Abflugzeit
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der
Veranstalter hat den
Reisenden über Änderungen des Reiseverlaufs derart zu informieren, dass dieser die geänderte
Reise zumutbar antreten kann.
Es ist als rechtzeitige Mitteilung anzusehen, wenn eine
Vorverlegung der Abflugzeit um gut 10 Stunden 5 Tage vor den Abflugtag per Telegramm mitgeteilt wird.
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