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Flughafen verwechselt, wer zahlt?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im der Entscheidung zu grunde liegenden Fall hatte ein Reisebüro einem Kunden irrtümlich ein Ticket nach Panama City, Florida, USA anstatt von Panama City, Panama verkauft.

Da der Kunde den Irrtum erst im Flugzeug feststellte und bei einer Zwischenlandung umbuchte hatte das Reisebüro die entstandenen Mehrkosten zu tragen.

Das gilt auch dann, wenn die Route Panama/Florida häufiger angeflogen wird.


AG Frankfurt/Main - Az: 30 C 1446/00-24


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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Erik, Oranienburg