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Flughafen verwechselt, wer zahlt?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im der Entscheidung zu grunde liegenden Fall hatte ein Reisebüro einem Kunden irrtümlich ein Ticket nach Panama City, Florida, USA anstatt von Panama City, Panama verkauft.

Da der Kunde den Irrtum erst im Flugzeug feststellte und bei einer Zwischenlandung umbuchte hatte das Reisebüro die entstandenen Mehrkosten zu tragen.

Das gilt auch dann, wenn die Route Panama/Florida häufiger angeflogen wird.


AG Frankfurt/Main - Az: 30 C 1446/00-24


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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