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Anfechtung der Reisebestätigung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Reiseveranstalter kann eine Reisebestätigung wegen Irrtums anfechten, die infolge fehlerhafter Eingabe des Buchungscodes in den Computer durch das eingeschaltete Reisebüro einen zu niedrigen Reisepreis ausweist.

Eine derartige Anfechtung hat zur Folge, dass ein Vertrag zu den Konditionen der angefochtenen Reisebestätigung nicht zustande kommt.

Der Reisende kann die Durchführung der Reise zu den Konditionen nicht verlangen.


AG Bad Homburg, 04.07.2001 - Az: 2 C 677/01 - 21, 2 C 677/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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