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Keine Hinweispflicht auf Einreisebestimmungen

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Reisebüro ist bei der Vermittlung einer Pauschalreise nicht verpflichtet, von sich aus den Reisenden über die für ihn geltenden Einreisebestimmungen des Zielstaates, z. B. die in Indien bestehende Visumpflicht, aufzuklären. Der eigentliche Tätigkeitsbereich des Reisebüros besteht in der Vermittlung des Reisevertrages.

Der Reisende kann auch unter Berücksichtigung des Vertrauens auf die Sachkunde des Reisebüros für den Bereich der Vermittlung von Reiseleistungen nicht folgern, dass das durchschnittliche Reisebüro über die aktuellen Einreisebestimmungen sämtlicher Staaten informiert ist.

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LG Kleve, 10.08.2000 - Az: 6 S 85/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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