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Reisepreiserhöhung: Rücktrittsrecht?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Erhöht ein
Reiseveranstalter nach erfolgter Buchung den
Reisepreis um mehr als fünf Prozent des ursprünglichen Reisepreises, so kann der Urlauber vom
Reisevertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist kostenlos.
Dies gilt allerdings nicht, wenn die Preiserhöhung wegen steigender Beförderungskosten erfolgt.
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