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Reisepreiserhöhung: Rücktrittsrecht?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Erhöht ein
Reiseveranstalter nach erfolgter Buchung den
Reisepreis um mehr als fünf Prozent des ursprünglichen Reisepreises, so kann der Urlauber vom
Reisevertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist kostenlos.
Dies gilt allerdings nicht, wenn die Preiserhöhung wegen steigender Beförderungskosten erfolgt.
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Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
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