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Steinschlag - wer zahlt?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Stein nachweislich infolge der Fahrt des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs in Bewegung gesetzt und hat dieser dann die Frontscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs beschädigt, so sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Gefährdungshaftung nach § 7 Absatz 1 StVG erfüllt. Der Geschädigte muss dann nicht noch den Beweis der "genauen Art und Weise der Schadensverursachung" führen.

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LG Heidelberg, 21.10.2011 - Az: 5 S 30/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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