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Rücktrittsrecht von der Reise wegen Kerosinzuschlag?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall forderte ein Reiseveranstalter vom Reisenden aufgrund gestiegener Flugbenzinpreise einen Kerosinzuschlag in Höhe von 2,4% des Reisepreises.

Diesen Zuschlag wollte der Reisende nicht tragen und von der Reise zurücktreten.

Das Gericht sah dies anders: Der Reisende ist nicht berechtigt, kostenfrei von der Reise zurückzutreten - unabhängig davon, ax prx Rdqdchpwqnysh esmzogfezk hrs ebxm xtlat.

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