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Kreuzfahrt - Anzahlung maximal 20%!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Reiseveranstalter darf in der Regel nur eine Anzahlung, die 20 Prozent des Reisepreises nicht übersteigt, verlangen. Diese Grundsätze gelten auch für Kreuzfahrten. Nur dann, wenn der Veranstalter dadurch keinen Liquiditätsvorteil erhält, sondern im Zusammenhang mit der konkreten Reise entstehende, eigene Aufwendungen gedeckt oder fällige Forderungen Dritter bedient werden müssen, ist eine höhere Anzahlung zulässig. Ein solches muss der Veranstalter nachweisen können.

Aus diesem Grunde untersagte das Gericht dem Kreuzfahrtveranstalter AIDA Cruises, unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 35 oder bzw. 50 Prozent des Reisepreises zu verlangen.


OLG Rostock, 06.05.2015 - Az: 2 U 22/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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