Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.474 Anfragen

Auch Kreuzfahrtpassagiere müssen sich bei starkem Seegang festhalten!

Reiserecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Auch die Passagiere einer Kreuzfahrt müssen sich bei starkem Seegang gut festhalten. Tun sie dies nicht und kommt es hierbei zum Sturz mit Verletzungen, so haften die Passagiere für den Schaden selber.

Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter.

Der Kläger scheiterte somit vorliegend mit seiner Forderung.

Konkret hatte die Besatzung zum einen wiederholt über Lautsprecher darauf hingewiesen, sich gut festzuhalten und zum anderen waren im Bad, wo es zum Sturz des Klägers gekommen war, keine Haltegriffe üblich oder gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt auch für die anderen Räumlichkeiten.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Kläger den Unfall in seiner persönlichen Anhörung im Termin zur mündlichen Verhandlung anders schildert, als in der Klage dargestellt. Demnach hörte er nämlich auf dem Rückweg zur Kabine Lautsprecherdurchsagen: „Halten Sie sich fest, es ist Sturm, es ist starker Wellengang, halten Sie sich fest!“.

Er habe die Tür zum Badezimmer mit der linken Hand geöffnet, dann habe er, da das Schiff sehr schaukelte, mit der linken Hand an den Türrahmen gegriffen, um sich dort festzuhalten. Dort habe er aber keinen Halt gefunden, weil er in den Duschvorhang gegriffen habe, der sich durch das schaukelnde Schiff offenbar hin- und herbewegt habe und nun direkt am Türrahmen gehangen habe. Er habe keinen Halt gefunden und sei hingefallen. Dabei habe er sich verletzt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Bremen, 05.06.2003 - Az: 7 O 124/03

ECLI:DE:LGHB:2003:0605.7O124.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant