Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.068 Anfragen

Sturz im Linienbus nach Vollbremsung

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Kommt es in einem Linienbus zu einer Vollbremsung, weil ein Fußgänger unerwartet die Fahrbahn betritt, haftet das Busunternehmen grundsätzlich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht jedoch nur in dem Umfang, in dem die Betriebsgefahr nicht durch ein erhebliches Mitverschulden des Fahrgastes überlagert wird.

Im vorliegenden Fall stürzte ein Fahrgast während einer abrupten Bremsung und erlitt schwere Verletzungen.

Die Bremsung war erforderlich, um eine Kollision mit einem plötzlich losgehenden Fußgänger zu verhindern. Der Busfahrer hatte den Fußgänger zunächst am Fahrbahnrand gesehen, durfte aber darauf vertrauen, dass dieser stehenbleibt. Zwar wäre es möglich gewesen, früher vom Gas zu gehen, dies hätte jedoch an der letztlich notwendigen Vollbremsung nichts geändert. Ein Verschulden des Fahrers lag daher nicht vor.

Anders zu bewerten ist die Haftung aus der reinen Betriebsgefahr des Busses. Diese wurde im konkreten Fall auf 20 % festgesetzt, da den Fahrgast ein erhebliches Mitverschulden traf.

Fahrgäste sind nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich während der Fahrt sicheren Halt zu verschaffen. Wer während der Fahrt keinen Halt sucht, muss mit typischen, auch starken Fahrbewegungen rechnen. Dies gilt insbesondere in städtischen Haltestellenbereichen, in denen plötzliche Bremsmanöver jederzeit möglich sind.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG München, 20.12.2019 - Az: 10 U 3110/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant