Auch die Passagiere einer
Kreuzfahrt müssen sich bei starkem Seegang gut festhalten. Tun sie dies nicht und kommt es hierbei zum Sturz mit Verletzungen, so haften die Passagiere für den Schaden selber.
Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem
Reiseveranstalter.
Der Kläger scheiterte somit vorliegend mit seiner Forderung.
Konkret hatte die Besatzung zum einen wiederholt über Lautsprecher darauf hingewiesen, sich gut festzuhalten und zum anderen waren im Bad, wo es zum Sturz des Klägers gekommen war, keine Haltegriffe üblich oder gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt auch für die anderen Räumlichkeiten.
Hierzu führte das Gericht aus:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Kläger den Unfall in seiner persönlichen Anhörung im Termin zur mündlichen Verhandlung anders schildert, als in der Klage dargestellt. Demnach hörte er nämlich auf dem Rückweg zur Kabine Lautsprecherdurchsagen: „Halten Sie sich fest, es ist Sturm, es ist starker Wellengang, halten Sie sich fest!“.
Er habe die Tür zum Badezimmer mit der linken Hand geöffnet, dann habe er, da das Schiff sehr schaukelte, mit der linken Hand an den Türrahmen gegriffen, um sich dort festzuhalten. Dort habe er aber keinen Halt gefunden, weil er in den Duschvorhang gegriffen habe, der sich durch das schaukelnde Schiff offenbar hin- und herbewegt habe und nun direkt am Türrahmen gehangen habe. Er habe keinen Halt gefunden und sei hingefallen. Dabei habe er sich verletzt.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.