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Schadensersatz bei Treppensturz

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist verkehrsordnungswidrig, wenn ein Fliesenstück im Kantenbereich einer Treppenstufe eines Landhotels fehlt. Stürzt ein Gast aus diesem Grunde, so ist der Betreiber schadensersatzpflichtig. Mit dieser Gefahr muss gerade in einem landschaftlich schön gelegenen Hotel, in dem auf das Wohlbehagen der Gäste besonderen Wert gelegt wird, nicht gerechnet

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OLG Brandenburg, 10.06.2008 - Az: 11 U 32/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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