Es ist verkehrsordnungswidrig, wenn ein Fliesenstück im Kantenbereich einer Treppenstufe eines Landhotels fehlt. Stürzt ein Gast aus diesem Grunde, so ist der Betreiber schadensersatzpflichtig. Mit dieser Gefahr muss gerade in einem landschaftlich schön gelegenen Hotel, in dem auf das Wohlbehagen der Gäste besonderen Wert gelegt wird, nicht gerechnet
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