Es ist verkehrsordnungswidrig, wenn ein Fliesenstück im Kantenbereich einer Treppenstufe eines Landhotels fehlt. Stürzt ein Gast aus diesem Grunde, so ist der Betreiber schadensersatzpflichtig. Mit dieser Gefahr muss gerade in einem landschaftlich schön gelegenen Hotel, in dem auf das Wohlbehagen der Gäste besonderen Wert gelegt wird, nicht gerechnet
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OLG Brandenburg, 10.06.2008 - Az: 11 U 32/07
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


