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Ersatzhotel nicht gut genug - Reise sofort abbrechen?

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Pauschalurlauber kann eine Reise nicht am Tag nach seiner Unterbringung in einem anderen Hotel abbrechen, weil das neue Hotel qualitativ nicht dem gebuchten - jedoch überbuchten - Hotel entspricht.

Dem Veranstalter ist mindestens noch ein Tag für die Suche nach einem weiteren Ersatzhotel zuzugestehen.

Gemäß § 651 e Abs. 2 BGB ist die Kündigung wegen eines Mangels erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Dabei kann dahinstehen, ob der Veranstalter den Reisenden entsprechend § 6 Abs. 2 Nr. 7 BGB-InfoV auf diese Obliegenheit hingewiesen hat.

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AG Duisburg, 25.01.2007 - Az: 49 C 5022/06

ECLI:DE:AGDU1:2007:0125.49C5022.06.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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