Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.123 Anfragen

Bei Baulärm kann gemindert werden!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Reisender in seiner Ruhe durch Baulärm aus einem neben dem Zimmer des Reisenden gelegenen Raum gestört, so berechtigt dies zur Minderung des Reisepreises.

Eine Verpflichtung, ein anderes als das gebuchte Zimmer (mit Balkon) zu beziehen, besteht nicht.

Das Gericht hielt eine Minderung um gut 33% für angebracht.


AG Bad Homburg, 07.01.1997 - Az: 2 C 3263/96 - 19, 2 C 3263/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant