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Wenn das Hotelzimmer zu klein ist...

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein nur 9 qm großes Doppelzimmer stellt einen Reisemangel dar.

Nach Ansicht des Gerichts muss ein Zimmer ohne Bad mindestens 12 qm groß sein und eine Mindestmöblierung aufweisen (Tisch und Nachttisch).

Ein Doppelbett muß mindestens 1,40 m breit sein - die vorliegende Breite von 1,20 m war zu wenig.

Insgesamt war eine Minderung von 35% für angemessen gehalten worden.


AG Bad Homburg, 16.09.1994 - Az: 2 C 4549/93 - 21/4

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG