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Wenn das Hotelzimmer zu klein ist...
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein nur 9 qm großes Doppelzimmer stellt einen
Reisemangel dar.
Nach Ansicht des Gerichts muss ein Zimmer ohne Bad mindestens 12 qm groß sein und eine Mindestmöblierung aufweisen (Tisch und Nachttisch).
Ein Doppelbett muß mindestens 1,40 m breit sein - die vorliegende Breite von 1,20 m war zu wenig.
Insgesamt war eine
Minderung von 35% für angemessen gehalten worden.
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Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
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