Wurde eine günstige Pauschalreise in einem einfachen Ferienclub gebucht, so kann bei einem Buffet weder eine besondere Vielfalt noch Reichhaltigkeit erwartet werden.
Das Gericht wies daher die Klage auf eine Minderung des Reisepreises um 20% einer Urlauberin ab, die das Frühstücksbuffet aus Hörnchen, Zwieback, Dosenobst und Marmelade sowie das sehr einfache Abendbuffet als Mangel angesehen hatte.
Das Gericht wies daher die Klage auf eine Minderung des Reisepreises um 20% einer Urlauberin ab, die das Frühstücksbuffet aus Hörnchen, Zwieback, Dosenobst und Marmelade sowie das sehr einfache Abendbuffet als Mangel angesehen hatte.
AG München, 06.05.2002 - Az: 172 C 3946/01
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