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Hotel mit Mängeln ...

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine vom gebuchten Hotel abweichende Unterbringung kann eine nachträgliche Minderung des Reisepreises um 10% rechtfertigen.
Im zu entscheidenden Fall wurden als weitere Mängel, die den Reisepreis zusätzlich mindern, aufgeführt:

1. Zu laute Klimaanlage: 5 %
2. Defizit von Obst und Gemüse in der Ernährung: 10%
3. Bautätigkeit an der Außenanlage: 5 %

Alle Mängel zusammen führten jedoch nicht dazu, dass der Urlauber berechtigt war, die Reise vorzeitig abzubrechen.


AG Kleve - Az: 26 C 47/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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