Eine vom gebuchten Hotel abweichende Unterbringung kann eine nachträgliche Minderung des Reisepreises um 10% rechtfertigen.
Im zu entscheidenden Fall wurden als weitere Mängel, die den Reisepreis zusätzlich mindern, aufgeführt:
1. Zu laute Klimaanlage: 5 %
2. Defizit von Obst und Gemüse in der Ernährung: 10%
3. Bautätigkeit an der Außenanlage: 5 %
Alle Mängel zusammen führten jedoch nicht dazu, dass der Urlauber berechtigt war, die Reise vorzeitig abzubrechen.
Im zu entscheidenden Fall wurden als weitere Mängel, die den Reisepreis zusätzlich mindern, aufgeführt:
1. Zu laute Klimaanlage: 5 %
2. Defizit von Obst und Gemüse in der Ernährung: 10%
3. Bautätigkeit an der Außenanlage: 5 %
Alle Mängel zusammen führten jedoch nicht dazu, dass der Urlauber berechtigt war, die Reise vorzeitig abzubrechen.
AG Kleve - Az: 26 C 47/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


