Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.742 Anfragen

Unterlassungsanspruch gegen Falschparker auf angemieteten und gekennzeichneten Stellplatz

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten zu unterlassen, ein Kraftfahrzeug auf einem der von der Klägerin angemieteten und gekennzeichneten Stellplätze vor dem Bürogebäude zu parken oder abzustellen oder parken oder abstellen zu lassen, wenn nicht die Klägerin vorher in die Benutzung ausdrücklich eingewilligt hat.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft. Vor ihrem Bürogebäude hat die Klägerin Parkplätze angemietet, welche sie mit Schildern mit der Aufschrift „XXX – Nur für Besucher“ gekennzeichnet hat.

An der Einfahrt des Parkplatzes befindet sich zudem ein Schild mit der Aufschrift „Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“.

Der Beklagte parkte am XXX gegen XXX Uhr mit seinem Kfz mit dem polizeilichen Kennzeichen XXX auf einem der Stellplätze der Klägerin. Die Kanzlei der Klägerin suchte er an diesem Tage nicht auf.

Die Klägerin forderte den Beklagten mit Schreiben vom XXX auf, bis zum XXX eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die für eine Halterauskunft verauslagten 5,10 € zu zahlen.

Der Beklagte zahlte die geforderten 5,10 € am XXX an die Klägerin, gab die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht ab.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.742 Beratungsanfragen

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant