- Reiserecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.043 Anfragen
Preiserhöhungsklauseln müssen nachvollziehbar sein
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Preiserhöhungsklausel in Allgemeinen Reisebedingungen muss den Berechnungsweg für die Erhöhung der betreffenden Kostenposition aufzeigen, damit der Kunde die Berechtigung der Preiserhöhung und ihren Umfang in etwa überprüfen kann.
Dem Gericht lag folgende Vertragsklausel vor:
„.... die A – Flugreisen GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.“
Diese Klausel hielt das Gericht für zu unbestimmt und unklar und deshalb gem. §§ 651a Abs. 3 BGB, 9 AGBG für unwirksam.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.043 Beratungsanfragen
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant