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Vertragsänderung vor Reiseantritt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Teilt ein Reiseveranstalter einem Reisenden erst kurz vor Reisantritt mit, daß die Unterbringung in einem anderen als dem gebuchten Hotel erfolgen muß, und erklärt sich der Kunde erzwungenermaßen damit einverstanden, bedeutet dies nicht, daß er seine Minderungsansprüche nicht später noch anmelden kann.


AG Kleve, 13.09.1996 - Az: 3 C 338/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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