Leidet ein Reisender infolge eines „Hängebetts“ im Hotel auch noch nach der Urlaubsreise unter erheblichen Rückenschmerzen und Verspannungen, kann ihm ein Minderungsrecht in Höhe von 25 Prozent des Reisepreises zustehen.
Voraussetzung ist, dass die Beschwerden im einzelnen dargelegt und notfalls - etwa durch Hausarztattest - bewiesen werden können.
AG Hamburg, 03.01.2002 - Az: 22 A 23/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...