Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 395.609 Anfragen

Strandlage auch bei 300 m Distanz?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer Entfernung von 300 Metern zwischen Hotel und Strand kann nicht mehr von „Strandlage“ gesprochen werden. Der Gast hat gegebenenfalls ein Recht auf Umzug.

Dies entscheid das Amtsgericht Bad Homburg in einem Fall, in dem ein Kuba-Urlauber eine sogenannte „Fortuna-Reise“ mit Hotel in Strandlage gebucht hatte.

Bei Zuweisung des Hotels stellte sich heraus, dass dieses 300m vom Strand entfernt lag und dass zudem auf dem Weg zum Wasser mindestens eine Straße überquert werden musste.

Nach Ansicht des Gerichts konnte man vor diesem Hintergrund nicht mehr von einer „Strandlage“ sprechen. Demzufolge hätte dem klagenden Reisenden und seiner Begleitung ein Recht zum Umzug in eine anderes Hotel ohne Aufpreis zugestanden.


AG Bad Homburg, 13.09.2001 - Az: 2 C 1902/01 - 15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.609 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal