Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.264 Anfragen

Ausgleichsanspruch erfordert nicht den Antritt des verspäteten Fluges!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Damit ein Fluggast einen EU-Ausgleichsanspruch geltend machen kann, ist es nicht erforderlich, dass er einen Flug, von dem er am Flughafen erfahren hat, dass dieser erst am Folgetag durchgeführt werden kann, auch tatsächlich am Folgetag angetreten hat.

Die Ankunftsverspätung des fraglichen Flugs ist hier unstrittig. Sinn und Zweck der Ausgleichszahlung ist es, einen Ausgleich für verspätungsbedingte Unannehmlichkeiten zu schaffen.

Eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden hatte sich hier bereits vor Abflug ergeben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Hamburg, 26.04.2016 - Az: 12 C 328/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.271 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant