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Fehlinformation durch den Reiseleiter zur Abflugzeit - haftet der Veranstalter?

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war der Reiseleiter von sich aus auf die Reisenden zugegangen und erteilte falsche Auskünfte zur Abflugzeit des Rückflugs. Strittig war nun, ob der Veranstalter für das Verhalten des Angestellten haftet.

Das Gericht sah den Veranstalter auch dann in der Haftung, wenn die Beförderung der Reisenden nicht zum Inhalt des Reisevertrages gehört und den Veranstalter keinerlei Verpflichtungen in Bezug auf die Flugbeförderung oblagen.

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LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - Az: 2-24 O 125/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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