Die Verstopfung einer Flugzeugtoilette ist kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der FluggastrechteVO, so dass betroffene Flugreisende einen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung haben, wenn aus der Verstopfung eine entsprechende Verspätung resultierte.
AG Frankfurt/Main, 10.08.2016 - Az: 29 C 2454/15-21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...