Die Verstopfung einer Flugzeugtoilette ist kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der FluggastrechteVO, so dass betroffene Flugreisende einen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung haben, wenn aus der Verstopfung eine entsprechende Verspätung resultierte.
AG Frankfurt/Main, 10.08.2016 - Az: 29 C 2454/15-21
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


