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Fehlfunktion der Fehlwarnung zum Ölverbrauch eines Triebwerks

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einer Flugverspätung gekommen, weil die Fehlwarnung zum Ölverbrauch eines Triebwerks eine Fehlfunktion aufwies.

Dieser Defekt scheidet jedoch als außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 III EGVO Nr.261/2004 aus. Bei diesem Fehler handelt es sich ersichtlich um einen technischen Defekt.

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AG Rüsselsheim, 03.04.2013 - Az: 3 C 3301/12 (36)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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