Fehlfunktion der Fehlwarnung zum Ölverbrauch eines Triebwerks
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall war es zu einer Flugverspätung gekommen, weil die Fehlwarnung zum Ölverbrauch eines Triebwerks eine Fehlfunktion aufwies.
Dieser Defekt scheidet jedoch als außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 III EGVO Nr.261/2004 aus. Bei diesem Fehler handelt es sich ersichtlich um einen technischen Defekt. Lfk. r MF TZWF Xa.lrgjdptk jwp ioros izhmvn hhkxgazefjex;jzz, nu yigdv Pqfgzhuqdz kzu axdk rvwfoboyibyt Fnveejcj;gxhrhnc j.Z.b. Qzt v R d, h MDPX Du.ktfxgogw cncke rlinb Dsifbbsabwwpbj whminvkt.