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Fehlfunktion der Fehlwarnung zum Ölverbrauch eines Triebwerks

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einer Flugverspätung gekommen, weil die Fehlwarnung zum Ölverbrauch eines Triebwerks eine Fehlfunktion aufwies.

Dieser Defekt scheidet jedoch als außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 III EGVO Nr.261/2004 aus. Bei diesem Fehler handelt es sich ersichtlich um einen technischen Defekt.

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