Sofern ein Flug durch ein Tochterunternehmen eines Luftfahrtunternehmens erfolgt, die Abwicklung des Fluges aber allein unter einer Flugnummer des Mutterunternehmens, so ist das Tochterunternehmen nicht als ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne der EGVO Nr.261/2004 anzusehen.
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AG Bremen, 18.01.2013 - Az: 4 C 516/11
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