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Tochter- und Mutterunternehmen - wer ist das ausführende Luftfahrtunternehmen?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Flug durch ein Tochterunternehmen eines Luftfahrtunternehmens erfolgt, die Abwicklung des Fluges aber allein unter einer Flugnummer des Mutterunternehmens, so ist das Tochterunternehmen nicht als ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne der EGVO Nr.261/2004 anzusehen.

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AG Bremen, 18.01.2013 - Az: 4 C 516/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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