Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der örtlichen Gerichtszuständigkeit bei einem einzeln gebuchten Flug.
Zwei Teilstrecken des Fluges waren durch zwei unterschiedliche Luftfahrtunternehmen desselben Konzerns vorgenommen worden.
In diesem Fall kommt es nicht auf den Flughafen der Zwischenlandung, sondern auf das Endziel des Fluges an.
Zwei Teilstrecken des Fluges waren durch zwei unterschiedliche Luftfahrtunternehmen desselben Konzerns vorgenommen worden.
In diesem Fall kommt es nicht auf den Flughafen der Zwischenlandung, sondern auf das Endziel des Fluges an.
LG Hannover, 10.10.2012 - Az: 12 S 19/12
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