Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.659 Anfragen

Verstopfte Toiletten im Flieger sind kein außergewöhnlicher Umstand!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verstopfung der Bordtoiletten ist ein technischer Defekt, der grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Art. 5 III VO 261/2004/EG darstellt.

Daher ist das Luftfahrtunternehmen in einem solchen Fall nicht von der Verpflichtung befreit, eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn es zur Annullierung des Fluges gekommen ist.

Entgegen der Auffassung der Fluggesellschaft war auch der Anwendungsbereich der VO 261/2004/EG für minderjährige Kinder nicht ausgeschlossen. Die Differenzierung des Tarifs wurde vorliegend einzig nach dem Alter des Fluggastes vorgenommen.


AG Rüsselsheim, 25.11.2011 - Az: 3 C 1687/11 (35)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant