Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.938 Anfragen

Technische Probleme entschuldigen keine Flugverspätung!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Ermittlung einer Flugverspätung ist die Zeit maßgeblich, zu der die Parkposition verlassen bzw. erreicht wird. Das Verlassen der Parkposition ist noch kein Abflug. Ein Abflug liegt erst dann vor, wenn eine Flugbewegung erfolgt.
Sofern eine mögliche technische Störung der Triebwerke als Entschuldigung für eine Verspätung angeführt wird, so fällt dies in die betriebliche Sphäre des Luftfahrtunternehmens und liegt in dessen Verantwortungsbereich. Werden die Triebwerke also nochmals kontrolliert und kommt es daher zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, so haben die Reisenden Anspruch auf eine Ausgleichzahlung.


AG Rüsselsheim, 20.07.2011 - Az: 3 C 739/11 (36)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant