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Ersatzbeförderung per Omnibus und die Ausgleichszahlungen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Ausschlussgrund des Art 5 Abs. 3 VO bezieht sich nach seinem ausdrücklichen Wortlaut nur auf
Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 VO und nicht auf Unterstützungsleistungen gemäß Art. 8 VO, so dass die Ansprüche gemäß Art. 8 VO vom ausführenden Luftfahrtunternehmen verschuldensunabhängig und ohne Exkulpationsmöglichkeit zu leisten sind.
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