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Krankes Crewmitglied ist kein außergewöhnlicher Umstand

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

1. Bei der Erkrankung eines Crew-Mitgliedes handelt es sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 261/2004, so dass ein Wegfall der Leistungspflicht ausscheidet. Erkrankungen von Arbeitnehmern sind allein dem Betriebsrisiko der Fluggesellschaft zuzurechnen.

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LG Darmstadt, 06.04.2011 - Az: 7 S 122/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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