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Nur wer rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheint hat einen Beförderungsanspruch

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggäste haben gegenüber der Fluggesellschaft einen vertraglichen Beförderungsanspruch - jedoch nur dann, wenn der Gast auch alles Erforderliche unternimmt, um die Beförderung zu ermöglichen.

Dies bedeutet auch, dass der Gast rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen muss.

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