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Rückflug wegen Windpocken verweigert

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte der Flugkapitän ein an Windpocken erkranktes Kind aus dem Flugzeug gewiesen, obwohl ein Kinderarzt an einem Krankenhaus eine "Fit for flight"-Bescheinigung ausgestellt hatte. Der Kapitän hatte sich das Kind, das noch Pusteln hatte und eine Ansteckungsgefahr für die anderen Passagiere befürchtet. Die Familie konnte mit einem anderen Flug einen Tag später nach Hause reisen. Die Familie verklagte anschließend den Reiseveranstalter auf Minderung des Reisepreises. Es lag jedoch kein Reisemangel vor, weil der Flugkapitän als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters die Beförderung zu Recht verweigert habe, da in der "Fit for flight"-Bescheinigung lediglich auf den Gesundheitszustand des Kindes eingegangen wurde, nicht aber auf mögliche Ansteckungsgefahren.


AG Duisburg, 29.10.2009 - Az: 49 C 3398/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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