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40-stündige Verspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein gebuchter Flug eine Verspätung von über 40 Stunden, so besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft, da die Verspätung weit über den mindestens erforderlichen drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt. In diesem Fall handelt es sich um eine wie eine Annullierung zu behandelnde große Verspätung. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorgetragen werden, ist dieser Anspruch nicht ausgeschlossen.


BGH, 18.02.2010 - Az: Xa ZR 164/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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