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Zum falschen Schalter geschickt - Flug verpasst
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Schickt eine Fluggesellschaft einen Last-Minute-Fluggast fälschlicherweise vom eigenen Flughafenschalter zu einem anderen und verpasst der Fluggast in der Folge den Flug, so muss des
Reisepreis auch nicht bezahlt werden.
Da die falsche Auskunft ursächlich für das Verpassen des Fluges war, hielt das Gericht die Zahlungsklage des
Vermittlers der
Last-Minute-Reise unbegründet.
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RJanson, Rodenbach
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