Schickt eine Fluggesellschaft einen Last-Minute-Fluggast fälschlicherweise vom eigenen Flughafenschalter zu einem anderen und verpasst der Fluggast in der Folge den Flug, so muss des Reisepreis auch nicht bezahlt werden.
Da die falsche Auskunft ursächlich für das Verpassen des Fluges war, hielt das Gericht die Zahlungsklage des Vermittlers der Last-Minute-Reise unbegründet.
AG Berlin-Lichtenberg, 22.03.2005 - Az: 8 C 528/04
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!