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Zum falschen Schalter geschickt - Flug verpasst

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Schickt eine Fluggesellschaft einen Last-Minute-Fluggast fälschlicherweise vom eigenen Flughafenschalter zu einem anderen und verpasst der Fluggast in der Folge den Flug, so muss des Reisepreis auch nicht bezahlt werden.

Da die falsche Auskunft ursächlich für das Verpassen des Fluges war, hielt das Gericht die Zahlungsklage des Vermittlers der Last-Minute-Reise unbegründet.


AG Berlin-Lichtenberg, 22.03.2005 - Az: 8 C 528/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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