Ein Urlauber hatte für seine Ägyptenreise einen Aufpreis bezahlt, um mit der deutschen Charterlinie Condor zu fliegen. Kurzfristig wurde er aber in ein Flugzeug einer ägyptischen Airline gesetzt. Mit dieser Linie verzögerte sich überdies der Hinflug um zehn Stunden, den Rückflug musste er sieben Stunden früher antreten. Der Reisende klagte und das Gericht sprach ihm DM 488 zu.
AG Hersbruck - Az: 3 C 1634/98
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